AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Bestellung zum Vermögensverwalter
1.1. Der Kunde bevollmächtigt und beauftragt den Vermögensverwalter, die bei den Depotstellen befindlichen Anlagewerte
im Namen, für Rechnung, Nutzen und Risiko des Kunden zu verwalten.
1.2. Der Vermögensverwalter nimmt diesen Vertrag an und verpflichtet sich, die Investition der Anlagewerte bei den
Depotstellen im Einklang mit den Anlagezielen des Kunden zu veranlassen und zu überwachen.
2. Befugnisse des Vermögensverwalters
2.1. Unter Beachtung der im Vermögensverwaltungsvertrag umschriebenen Anlageziele darf der Vermögensverwalter nach
freiem Ermessen und ohne Verpflichtung zur vorherigen Benachrichtigung des Kunden jede Art von Aktien, Obligationen,
Optionsscheinen, Optionen auf Wertpapiere, Devisen, Futurekontrakte und sonstige Wertpapiere und Finanzderivate kaufen,
verkaufen, tauschen, wandeln, anbieten oder in sonstiger Weise handeln; er kann Kapitalanlagen in der Form von
Festgeldern tätigen.
2.2. Der Vermögensverwalter ist nicht berechtigt, Gelder und andere Werte von den Konten oder Depots bei den
Depotstellen abzuziehen oder ohne schriftliche Einwilligung des Kunden die Depotstelle zu wechseln. Dagegen ist es dem
Vermögensverwalter erlaubt, Gelder oder sonstige Vermögenswer
te zwischen mehreren, vom Kunden autorisierten
Depotkonten einer oder mehrerer Depotstellen zu transferieren. Der Vermögensverwalter ist nicht befugt sich Eigentum und
Besitz von Kundengeldern oder Kundenwertpapieren zu verschaffen.
3. Anlageziele
3.1. Die Anlageziele des Kunden sind dem Vermögensverwaltungsvertrag sowie dem Ergänzungsblatt "Anlegerprofil" zu
entnehmen.
3.2. Der Kunde kann die Anlageziele schriftlich ändern. Der Vermögensverwalter muß geänderte Anlageziele des Kunden
erst nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über die Änderung beachten.
4. Börsenempfehlungen Dritter
4.1. Der Kunde kann den Vermögensverwalter schriftlich beauftragen, nach Weisungen des Kunden oder nach
Börsenstrategien Dritter, z. B. nach den Empfehlungen bestimmter Börsenbriefe oder gemäß den Signalen
computergestützter Handelssysteme zu disponieren. Der Vermögensverwalter wird dann unmittelbar nach Verfügbarkeit der
entsprechenden Daten oder Empfehlungen die Börsenaufträge bei der Depotstelle aufgeben.
4.2. Der Vermögensverwalter haftet weder für die Zweckdienlichkeit noch für die Zuverlässigkeit solcher Daten und
Empfehlungen Dritter. Er übernimmt auch keine Haftung für Verzögerungen, die dadurch entstehen können, daß sich die
Verfügbarkeit der entsprechenden Daten, Informationen und Empfehlungen Dritter durch menschliches oder technisches
Versagen oder durch Umstände, die außerhalb des Einflußbereiches des Vermögensverwalters liegen, verzögert.
5. Anlagewerte
5.1. Die Anlagewerte bestehen aus dem Bargeld und den Anlagemitteln, die der Kunde jeweils auf seinen Konten bei den
Depotstellen eingezahlt hat, sowie aus allen Anlagen, Wiederanlagen und Vergütungen aus Verkäufen derselben, aus
darauf gezahlten Dividenden, Zinsen und sonstigen Ausschüttungen, sowie aus den Wertzuwächsen und sonstigen
Hinzufügungen zu den Anlagewerten, aber abzüglich der Entnahmen von den jeweiligen Konten oder Depots.
6. Wahl der Depotstellen
6.1. Der Vermögensverwalter berät den Kunden bei der Auswahl der Depotstelle.
6.2. Durch die Einzahlung oder Übertragung der Anlagewerte entstehen Rechtsbeziehungen nur zwischen dem Kunden und
den Depotstellen.
6.3. Der Vermögensverwalter haftet in keiner Weise für Handlungen und Unterlassungen der Depotstellen.
7. Berechnung des Depotwertes
Bei der Berechnung des Marktwertes aller Stamm- und Vorzugsaktien in den Anlagekonten wird jedes dieser an einer
nationalen Börse notierte Wertpapier mit seinem letzten Verkaufspreis am Tage der Bewertung angesetzt. Dies geschieht
gemäß den Informationen der allgemein anerkannten Börseninformationsdienste. Wurden Aktien am Tag der Bewertung nicht
gehandelt, so werden sie mit der letzten bekannten Kursnotierung bewertet. Obligationen und alle sonstigen Wertpapiere
werden vom Vermögensverwalter nach Treu und Glauben so bewertet, daß die Bewertung möglichst den Verkehrswert
wiedergibt.
8. Haftung
8.1. Anlagevorschläge und -entscheidungen, die der Vermögensverwalter macht, gründen sich auf Informationen und
Quellen, die der Vermögensverwalter als zuverlässig erachtet, aber er übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit
dieser Informationen.
8.2. Der Vermögensverwalter haftet nicht für Verluste, die der Kunde oder sein Rechtsnachfolger durch eine
Anlageentscheidung oder einen Anlagevorschlag des Vermögensverwalters bzw. durch die Unterlassung einer solchen
Entscheidung oder eines solchen Vorschlags erleiden kann.
8.3. Ausgenommen im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes haftet weder der Vermögensverwalter noch seine
Organe, Angestellten oder Mitarbeiter für ihre Handlungen oder Unterlassungen bei der Verwaltung der Anlagewerte.
9. Andere Kunden, Eigengeschäfte
9.1. Dieser Vertrag hindert weder den Vermögensverwalter, seine Organe, Angestellten oder Mitarbeiter, irgendwelche
Wertpapiere für das Konto eines anderen Kunden oder für ihr eigenes Konto zu kaufen oder zu verkaufen, und zwar einerlei, ob dies vor, gleichzeitig oder nach einem Vorschlag oder einer Handlung erfolgt, die der Vermögensverwalter für die Anlagekonten gemacht oder ausgeführt hat, sofern dies kein Verstoß gegen Börsen- oder Wertpapierhandelsbestimmungen und Usancen darstellt.
9.2. Der Vertrag schafft auch keine Verpflichtung für den Vermögensverwalter, ein Wertpapier für die Anlagekonten zu
kaufen, zu verkaufen oder dieses zum Kauf oder Verkauf vorzuschlagen, welches der Vermögensverwalter, seine Organe,
Angestellten oder Mitarbeiter für das Konto eines anderen Kunden oder für ihre eigenen Konten gekauft oder verkauft
haben.
10. Gebühren des Vermögensverwalters
10.1. Die Vergütung des Verwalters wird jährlich auf der Grundlage des zu diesem Zeitpunkt unter Verwaltung stehenden
Depot- und Kontowertes berechnet.
Wurde der Depot- oder Kontowert während des Kalenderjahres durch Einzahlungen oder Einlieferungen aufgestockt bzw.
durch Auszahlungen oder Auslieferungen von Wertpapieren reduziert, so ist die Berechnungsgrundlage der
durchschnittliche Depot- und Kontowert des Kalenderjahres. Besteht das Verwaltungsverhältnis für weniger als ein
Kalenderjahr, so wird die Gebühr anteilig berechnet.
10.2. Der Vermögensverwalter ist berechtigt, seine eigenen, ihm laut Vertrag zustehenden Gebühren von den Kundenkonten
im Lastschriftverfahren abbuchen zu lassen.
10.3. Die Vergütungssätze können durch den Verwalter mit einer Frist von mindestens 30 Tagen schriftlich gegenüber dem
Kunden geändert werden.
10.4. Die Gebühren des Vermögensverwalters beinhalten nicht die Courtagen für den An- und Verkauf von Wertpapieren,
Depotgebühren und andere Gebühren, die jeweiligen Depotstellen dem Kunden direkt in Rechnung stellen.
10.5. Mit den kontoführenden Stellen können Vereinbarungen über übliche Kommissionsrückvergütungen getroffen werden.
Entsprechende Regelungen sind in den einzelnen Vertragsangeboten berücksichtigt.
11. Ansprüche Dritter
11.1. Der Kunde verpflichtet sich, den Vermögensverwalter von sämtlichen Verlusten, Kosten, Ansprüchen Dritter und
Verpflichtungen, die diesem in Ausführung seines Auftrages entstanden sind, freizustellen bzw. ihm dafür Ersatz zu leisten.
11.2. Der Vermögensverwalter hat das Recht, alle derartigen für den Kunden gemachten Zahlungen direkt von den Konten
des Kunden bei den Depotstellen abzubuchen.
12. Stimmrecht
Der Verwalter ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, eine Handlung vorzunehmen oder einen Rat zu erteilen im Hinblick auf die
sich aus den Anlagen ergebenden Rechte als Gesellschafter, Miteigentümer usw..
13. Verfahren
13.1. Sämtliche Geschäftsvorfälle werden durch Zahlung oder Lieferung von Bargeld oder Wertpapieren auf oder von den
Anlagekonten ausgeführt, die der Kunde im eigenen Namen oder im Namen eines Treuhänders bei einer Depotstelle unterhält.
13.2. Der Kunde veranlaßt alle Depotstellen, die Aufträge des Vermögensverwalters für die Anlagekonten auszuführen, Originale aller Bank- und Brokerbestätigungen unverzüglich nach Ausführung der Aufträge unmittelbar an den Kunden bzw. an den von ihm benannten Postbevollmächtigten zu schicken. Er veranlaßt auch, daß Kopien aller dieser Auszüge direkt an den Vermögensverwalter geschickt werden.
14. Berichte, Besprechungen
14.1. Der Vermögensverwalter erstellt je nach Wunsch des Kunden viertel-, halbjährliche oder jährliche
Zusammenfassungen der Ergebnisse der Anlagekonten des Kunden.
14.2. Der Kunde und der Vermögensverwalter führen regelmäßig oder zu einem vom Kunden gewünschten Zeitpunkt
Besprechungen über das Anlagekonto.
15. Vertrauensverhältnis
Sämtliche Informationen und Vorschläge des Vermögensverwalters an den Kunden werden vom Kunden vertraulich
behandelt. Der Vermögensverwalter behandelt seinerseits alle Informationen, die er über die Angelegenheiten des Kunden
von diesem erhält, vertraulich.
16. Beendigung
16.1. Dieser Vertrag kann durch schriftliche Kündigung (eingeschriebener Brief) einer jeden Partei jederzeit beendet werden.
6.2. Der Vertrag erlischt nicht mit dem Tod oder dem Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Kunden.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1. Die Parteien bestimmen, daß der vorliegende Vermögensverwaltungsvertrag bezüglich seiner Entstehung und Gültigkeit
und die aufgrund des Vertrages getätigten Geschäfte deutschem Recht unterliegen.
17.2. Erfüllungsort oder Betreibungsort für Kunden mit Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Ausland sowie ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Verfahren - unabhängig vom Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Kunden - ist Passau. Der
Vermögensverwalter hat indessen das Recht, den Kunden bei den zuständigen Gerichten oder jeder sonst zuständigen
Amtsstelle seines Wohnsitzes oder jedem anderem zuständigen Gericht oder jeder anderen zuständigen Amtsstelle zu
belangen. Auch in diesem Falle kommt deutsches Recht zur Anwendung, wobei zwingende Vorschriften ausländischen
Rechts vorbehalten bleiben.
18. Änderungen des Vermögensverwaltunsvertrages
Der Vertrag kann nur durch einen schriftlichen, von beiden Parteien unterschriebenen Zusatz geändert oder ergänzt
werden.
| Notfallrufnummern | Kontakt| Impressum| AGB´s| Haftungshinweis| Downloads| Sitemap| Anfahrt| |